Code of Conduct
1. Unser Verständnis von verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln
Als ein dynamisch wachsendes Unternehmen in der IT Branche sehen wir es als unsere Pflicht an, unsere Umwelt durch verantwortungsvolles Handeln in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht kontinuierlich positiv zu beeinflussen. Wir empfinden es daher als selbstverständlich, unsere Lieferanten in diesen für uns wichtigen Prozess mit einzubinden.
2. Verhalten als Arbeitgeber
Wir nehmen unsere Verantwortung und Vorbildfunktion als Arbeitgeber sehr ernst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kapital, auf dem sich der Erfolg der Gruppe gründet. Wir erwarteten daher auch von unseren Lieferanten, dass sie ihre täglichen Geschäfte unter Berücksichtigung unseres Code of Conducts tätigen und dabei auch die folgenden Grundsätze beachten: • Konventionen der International Labour Organization (ILO) • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen • UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen • Geltende nationalen Gesetze.
3. Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Kinder- und Zwangsarbeit lehnen wir kategorisch ab, auch bei Zulieferern, Partnern und Kunden. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit sowie die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen verbieten und unterlassen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklavenarbeit sowie der Sklaverei ähnliche Zustände verbieten und unterlassen.
4. Diskriminierung
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.
5. Mitarbeiterrechte, Vergütung, Arbeitszeiten
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten. 1 Soweit im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und/oder diverser Geschlechtsformen verzichtet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle möglichen Geschlechter.
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.
6. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Dies umfasst einerseits die Eindämmung von vorhandenen sowie potenziellen Gesundheits-/Arbeitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.
7. Umweltschutz
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und – standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein ihrem Geschäftszweck angemessenes Verhalten an den Tag legen, um Umweltbelastungen und -gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern.
8. Korruptionsbekämpfung
Die DIGIT4U Business Solutions GmbH toleriert keine Korruption. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten dass sie Korruption nicht tolerieren und in ihren Unternehmen die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Antikorruptionsgesetze sicherstellen. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an unsere Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an unsere Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Bei häufiger Wiederholung können auch geringwertige Geschenke eine unangemessene Verpflichtung gegenüber dem Schenkenden aufbauen und sind deshalb nicht akzeptabel. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von unseren Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.
9. Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit uns ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.
10. Freier Wettbewerb
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
Geldwäsche Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.
12. Lieferantenbeziehungen
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeits-bedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
13. Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten
Jeder Verstoß gegen die im Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschrieben Grundsätze und Anforderungen dieses Code of Conduct (z.B. negativen Medienberichten) behalten wir uns vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die diesen Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen und auch nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Fristsetzung zur Abstellung der Mängel keine Verbesserungsmaßnahmen umsetzen, außerordentlich fristlos zu kündigen.
DIGIT4U Business Solutions GmbH Carl-Zeiss-Ring 9 85737 Ismaning